
doper danken der DSGVO
2020 hatte auch etwas gutes, es war frei von Doping. Oder so ähnlich. Zumindest gab es kaum Wettkämpfe, kaum neue Fälle und wegen Corona auch viel weniger Kontrollen „out of competition“. Paradiesische Zustände also für Doper? Es geht noch besser, dank DSGVO. Sagt dir schon nichts mehr? Dabei geht es um Datenschutz. Und den Schutz […]

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Zu dieser Angelegenheit wird man auch schon sehr lange und immer wieder fündig im Blog von Misterboo. Die Datenbank war nämlich schon seit ein paar Monaten nicht mehr einsehbar. Begründung: sie würde überarbeitet. Nun soll sie aber ganz eingestellt werden, weil ein Doper dagegen geklagt hat, dass man sehen konnte dass, und auch warum er gesperrt wurde. Und das verstoße gegen seine Persönlichkeitsrechte und den Datenschutz. Ob der Sportler sich vorher auch rechtlich dagegen gewehrt hat, dass seine Erfolge öffentlich publiziert wurden, ist nicht überliefert. Mein Tipp: äh, nein.
Wo wir gerade dabei sind: Ob ich mich in meinen Rechten verletzt fühle, wenn ich mit dem BDR-Lizenzantrag die Hosen runterlasse und mich allen Regularien unterwerfe, samt BDR, UCI, NADA, WADA, DOSB, IOC, und zwar inklusive den Dopingkontrollen und deren Standards? Unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges? Äh, guter Punkt aber bisher ehrlich gesagt nicht.
Und ob ich mich in meinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühle, wenn mir bei der Dopingkontrolle ein Fremder von vorne beim Pinkeln zuguckt? Naja, schon eine komische Situation. Kannst du auf Anhieb, wenn jemand zuguckt?
Ich habe in den letzten Tagen mit einer ganzen Reihe von Sportsfreuden dazu gesprochen. Einige wollten oder durften nichts sagen, unter anderem, weil sie als Kontrolleure durch die Welt reisen auf der Suche nach Schummlern. Dann waren da speziell die Radfahrkollegen, die wie ich auch immer die Klappe aufmachen und Doping verurteilen.
Etwa Micha Kopf aus Berlin, ehemaliger Duathlon-Profi, auch schon mal Deutscher Meister im Straßenrennen und deshalb schon ewig geübt im Probe abgeben. Er war übrigens auch Teil der ausgewählten Senioren-Radsportler, die wegen ein paar Experten in einen Test-Pool berufen wurden und bei dem die NADA regelmäßig im Büro antanzte, um ihn zu kontrollieren. Schönen Gruß an den Arbeitgeber, der so was auch erstmal tolerieren muss. Herr Kopf meint zur aktuellen Situation: „Angesichts der geforderten und praktizierten erheblichen Einschränkungen und Aufwendungen sauberer Sportler im Rahmen der Antidopingbestimmungen (z.B. umfassende Meldepflichten im Adams-System, Beweislastumkehr bei Unregelmäßigkeiten etc.) erscheint es mir unverhältnismäßig, die Nennung der Namen dopender Sportler*innen unter Bezug auf deren Persönlichkeitsrechte zu unterlassen. Zumal zur Präsentation der gedopt erreichten Erfolge das Echo der Öffentlichkeit gerne angenommen wird. Ob hierfür die vollständige Veröffentlichung aller Urteile im Detail notwendig ist, ist sicherlich diskussionswürdig.“
Nächster Kandidat und „very outspoken“ gegen Doping ist Christian Müller, zweimaliger UCI-Masters- bzw. ob seines jugendlichen Alters eigentlich eher Amateurweltmeister, einmal Straße und einmal Zeitfahren. Der ist nicht nur schneller als ich und sieht besser aus, sondern ist mittlerweile auch sportlicher Leiter, erfolgreicher Instagrammer und jetzt kommts: Richter. Seine Meinung: wenn man individualvertraglich zum Beispiel durch die Schiedsvereinbarung hinten auf der Lizenz auf seinen Datenschutz verzichtet, was man tun muss, wenn man Lizenzsport betreibt, dann solle man sich doch hinterher, wenn man erwischt wird, bitte nicht darauf berufen, dass man das nicht veröffentlicht haben will. Mit der Unterschrift war es das dann halt. Und es läge ja an jedem Sportler selbst, keinen Scheiß zu bauen. Oder wenn, dann eben auch damit zu leben. Und: handelt es sich um einen klaren Dopingfall, dann solle laut Müller auch eine lebenslange Sperre daraus resultieren. Müller war es letzte Woche auch schon, der in einer Instagram-Story eine Umfrage zum Abschalten der NADA Datenbank startete und neben sportlerseitigem auch Feedback von der NADA selbst bekam. Tenor: man stehe natürlich auch weiter für sauberen Sport und müssen halt eine wasserdichte Form der Außenkommunikation finden. Alles andere hätte von der Anti Doping Agentur ja aber auch blöd geklungen.
Clemens Coenen, schon Altersklassen-Sieger beim Ironman auf Hawaii und danach ein paar Jahre im Bezahlsport unterwegs, hat auch eine eindeutige Meinung dazu. Vorab: er wurde locker zwanzigmal von der NADA und verwandten Instanzen kontrolliert, auch außerhalb des Wettkampfes, etwa gleich am Gepäckband im Trainingslager auf Fuerteventura. Coenen: „Entweder man macht sich als Sportler öffentlich oder eben nicht“. Die abschreckende Wirkung halte sich in Grenzen, wenn die NADAjus abgeschaltet werde. Und man solle sich halt entscheiden: Entweder den ganzen Kuchen essen und sich nicht wenn es eng wird auf das Davonlaufen berufen.
Also was läuft da schief und woran liegt das Einknicken? Als etwas anderes kann man es nicht bezeichnen, wenn man das wirkungsvollste Sanktionselement streicht, das man gegen Doper in der Hand hat: Öffentlichkeit für die Akteure, ihre Sperren und zur Not dann halt auch ihre teils erbärmlichen Ausreden. Im Folgenden handelt es sich um Aussagen von Insidern dazu, die nicht namentlich genannt werden möchten:
- Statement Nummer eins, und wie ich finde der Treffer ins Schwarze: Noch weiter kann man gar nicht sinken. Da könne man auch gleich aufhören zu arbeiten.
- Offenbar ist es immer so ein bisschen die Frage, wem man da gegenübersteht und wieviel „Feuerkraft“ sowohl in finanzieller Hinsicht als auch in Form der anwaltlichen Vertretung dahintersteht. Warum stammen sonst die allermeisten sanktionierten Vergehen in der Datenbank aus einem Bereich, wo man sich fragt, warum da überhaupt nachgeholfen wird? Betrügen im Alter als Hobbysportler? Wofür?
- Warum kommt bei den großen Fischen so wenig raus. Stichwort „Operation Aderlass“. Offenbar fahren ja immer noch zwei Doper im Feld rum, an die man sich nicht rantraut.
- Schwerer Tobak: Die Akteure der NADA wüssten oft gar nicht so recht, was sie da tun und worauf man ab einem gewissen Punkt bei Ermittlungen und vor allem bei der Beweisführung vor Gericht achten müsse, um nicht von den – natürlich gewieften – Anwälten der Beschuldigten ausgekontert zu werden. Ein Beispiel sei der Fall eines Eisschnellläufers, gegen den man zwar vor Gericht zog, außer Verdachtsmomenten aber nichts Verwertbares mit ins Gericht gebracht hatte. Details siehe hier.
- Mit jeder solcher Bauchlandungen erhöhe sich deshalb die Risikoscheue der NADA und man traue sich an die Großen gar nicht erst ran aus Furcht vor deren Anwälten und Regressforderungen.
- Die Statistik im Kampf gegen Doping werde deshalb in erster Linie durch eher wenig relevante Fälle wie die Pfeifen aus dem Breitensport geschönt.
- Die Dopingermittlung gehöre durchprofessionalisiert unter Zuhilfenahme von externen Fachleuten. Gerade das erhöhe aber den Kostenfaktor schnell auf ein Maß, dass man es dann lieber wieder lasse. Für die staatliche Strafverfolgung seien aber grade diese kriminalistischen Ermittlungen unverzichtbar. Als Erinnerung: Doping ist in Deutschland immerhin oder erst, je nach Standpunkt, seit 2015 ein Straftatbestand.
So, und jetzt seid ihr an der Reihe, diskutieren könnt ihr das fleißig hier. DSGVO sei Dank übrigens nicht hier im Blog.
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